AG Bochum: Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstoß setzt Darlegung eines Schadenseintritts voraus
“Materielle und immaterielle Vermögensschäden können auch auf Grundlage des Art. 82 Abs. 1 DS-GVO nur ersetzt werden, wenn die betroffene Person einen Schadenseintritt schlüssig darlegt.” (Amtsgericht Bochum, Beschl. v. 11.03.2019 – Az. 65 C 485/18; amtlicher Leitsatz) Neben den medienwirksam erörterten Bußgeldern sieht Art. 82 DS-GVO auch die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruch der betroffenen Person […]